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Warum darf sich ein Häftling in einem NRW-Gefängnis zu Tode hungern?

Shownotes

Noch nie zuvor ist ein Häftling in Nordrhein-Westfalen aus – so sagen die Behörden – freiem Willen verhungert. Der Fall von Klaus S., der im Dezember 2020 nach wochenlanger Nahrungsverweigerung in der JVA Aachen starb, nachdem er auch kurz in der JVA Köln inhaftiert war, ist einzigartig. In einer mehrmonatigen Recherche haben zwei Autoren des „Kölner Stadt-Anzeiger“ das Leben und den Tod von Klaus S. so ausführlich wie möglich rekonstruiert, dafür mit Bekannten des Mannes, Anwälten, Ethikern, Medizinern, Psychologen und Psychiatern gesprochen sowie Akten ausgewertet und die Schauplätze des Geschehens besucht. Sie wollten wissen: Wer war dieser Mann? Was brachte ihn dazu, sich in seiner Zelle zu Tode zu hungern? Und: Hätte man ihm nicht helfen können, vielleicht müssen? In dieser Folge des Podcasts „Talk mit K“ spricht die stellvertretende Chefredakteurin Sarah Brasack mit den Autoren Jonah Lemm und Christian Parth ausführlich über die Hintergründe. Denn der Fall von Klaus S. wirft viele Fragen auf: Wie autonom darf ein Mensch überhaupt entscheiden, dass er sich zu Tode hungern will? Darf der Staat jemanden sterben lassen, der in seiner Obhut eingesperrt ist und der, wie mehrere Indizien und Vorfälle nahelegen, psychisch krank sein könnte? Was ist freier Wille – und wie weit reicht er?

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