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Sexueller Missbrauch im Erzbistum Köln: Experte erklärt Strafen des Kirchenrechts für Täter

Shownotes

Am 18. März will das Erzbistum Köln ein Rechtsgutachten zum sexuellen Missbrauch vorlegen. Der renommierte Kirchenrechtler Thomas Schüller, Direktor des Instituts für Kanonistik an der Universität Münster, erklärt im Podcast „Stadt mit K“, welche Vorwürfe gegen frühere und amtierende Würdenträger des Erzbistums im Raum stehen und welche Strafen das Kirchenrecht hierfür vorsieht. Schüller erklärt auch die Unterschiede zwischen dem weltlichen Recht und dem Kirchenrecht. Trotz eines eigenen umfassenden Regelwerks für fast alle Lebensbereiche ist die Kirche kein „Staat im Staat“. Niemand stehe über dem Gesetz, betont Schüller. Es hängt aber mit einer lange geübten Praxis der Privilegierung und institutioneller Rücksichtnahme des Staates auf kirchliche Belange zusammen, dass Missbrauchstäter aus dem Raum der Kirche über Jahrzehnte hinweg unter dem Radar der staatlichen Strafverfolgungsbehörden bleiben konnten. 

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